Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Baumann Küchen & Wohnkultur GmbH
Langwied 13
85560 Ebersberg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 136356
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Baumann
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
gegenüber
ihren privaten und gewerblichen Kunden
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Planung, dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Küchen sowie hiermit zusammenhängenden Zubehör- und Nebenleistungen.
- Diese AGB gelten gegenüber:
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB,
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Planungsunterlagen, Aufmaß, Abnahmeprotokolle und sonstige Unterlagen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit diese abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote & Planungsunterlagen
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Soweit nichts anderes vereinbart, sind Angebote ab Angebotsdatum für eine Dauer von 4 Wochen gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,
- beiderseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments,
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
- oder durch Beginn der Leistungsausführung auf Veranlassung des Auftraggebers.
- Sämtliche Planungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Aufmaß, Skizzen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers dürfen Planungs- und Angebotsunterlagen weder vervielfältigt noch Dritten überlassen oder zur Ausführung durch Dritte verwendet werden.
- Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.
§ 3 Planung, Aufmaß & technische Änderungen
- Angebote und Planungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Planung vorliegenden Informationen und technischen Gegebenheiten.
- Soweit Maße oder technische Angaben vom Auftraggeber bereitgestellt werden, trägt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit, sofern nicht ausdrücklich ein eigenes verbindliches Aufmaß durch den Auftragnehmer vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Fertigung oder Montage ein Kontrollaufmaß vorzunehmen.
- Technisch notwendige oder produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Planung nicht wesentlich verändern.
- Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten, Mehraufwand und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat.
§ 4 Preisgarantie & Preisänderungen
- Für Verträge gewährt der Auftragnehmer ab Vertragsdatum eine Preisgarantie von 12 Monaten.
- Innerhalb dieses Zeitraums werden etwaige Preissteigerungen von Lieferanten für unveränderte Positionen nicht an den Auftraggeber weiterberechnet.
- Werden innerhalb dieses Zeitraums Änderungen an der Planung vorgenommen, insbesondere bei Geräten, Möbeln, Arbeitsplatten, Materialien oder Ausstattungen, erfolgt die Berechnung der geänderten Positionen auf Basis der zum Änderungszeitpunkt gültigen Preise. Nicht betroffene Positionen bleiben von der Preisgarantie unberührt.
- Nach Ablauf der Preisgarantie von 12 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise für noch nicht ausgeführte Leistungen weiterzugeben.
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise grundsätzlich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
- Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Restzahlung erfolgt nach Schlussrechnung innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 3 % Skonto auf die Gesamtauftragssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Zusatzleistungen, Änderungsleistungen oder Mehraufwand, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
- Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
- Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen, Montage oder sonstige Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Lieferung und Montage der Küche erforderlich sind.
- Insbesondere hat der Auftraggeber:
- den Montageort rechtzeitig zugänglich und freigeräumt bereitzustellen,
- Strom und Wasser funktionsfähig zur Verfügung zu stellen,
- erforderliche Angaben zu Maßen, Anschlüssen, Leitungsführungen und baulichen Gegebenheiten vollständig und richtig mitzuteilen,
- sicherzustellen, dass bauseitige Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht sind, sofern diese nicht vom Auftragnehmer geschuldet werden.
- Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die auf fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zu dessen Lasten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anfahrt, Wartezeit, Montageunterbrechungen und sonstige Mehraufwendungen.
§ 8 Lieferung, Liefertermine & höhere Gewalt
- Liefer- und Montagetermine werden individuell abgestimmt.
- Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie des Ausbleibens unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
- Terminverschiebungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 9 Lagerung & Terminverschiebungen
- Eine kostenlose Einlagerung der Ware ist für eine Dauer von bis zu 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin möglich.
- Darüber hinaus berechnet der Auftragnehmer eine Pauschale von 50,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro angefangener Woche für Lagerung und zusätzlichen Aufwand.
- Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
- Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung eines Montage- oder Liefertermins innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten, insbesondere für Montageplanung, Anfahrt, Lagerung oder Personaldisposition, gesondert zu berechnen.
§ 10 Montage & bauseitige Voraussetzungen
- Die Montage erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Handwerkskunst.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Montageort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und montagebereit ist.
- Sind die erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen und die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Nebenleistungen sind nicht geschuldet.
- Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers solche Zusatzleistungen erbringt oder koordiniert, sind diese gesondert zu vergüten.
§ 11 Bestehende Installationen & Altbestand
- Bei Renovierungen empfiehlt der Auftragnehmer ausdrücklich den Austausch vorhandener Eckventile und Wasseranschlüsse vor der Küchenmontage.
- Für Defekte, Undichtigkeiten oder Funktionsstörungen an bestehenden Installationen, Leitungen, Anschlüssen oder sonstigem Altbestand haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese nicht durch ihn schuldhaft verursacht wurden.
- Werden während der Demontage oder Montage verdeckte Mängel oder unvorhersehbare technische Probleme festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen und notwendige Zusatzleistungen gesondert anzubieten sowie abzurechnen.
§ 12 Materialbeschaffenheit & Naturprodukte
- Naturprodukte wie Holz, Naturstein oder Keramik können hinsichtlich Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche geringfügig abweichen.
- Materialtypische, handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
- Musterausstellungen, Prospekte oder digitale Darstellungen dienen der Veranschaulichung und können von der gelieferten Ware im Rahmen des Üblichen abweichen.
§ 13 Abnahme & Reklamation
- Nach abgeschlossener Montage ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Hierüber wird Protokoll geführt.
- Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn einzelne Nachlieferungen, kleinere Restarbeiten oder unwesentliche Ergänzungen noch ausstehen, sofern diese die Nutzung der Ware nicht wesentlich einschränken.
- Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, ohne mindestens einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt die Abnahme als erfolgt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Fristsetzung in Textform ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nach Montage in Gebrauch, ohne innerhalb der gesetzten Frist wesentliche Mängel anzuzeigen, gilt dies gleichfalls als Abnahme.
- Offensichtliche Mängel, fehlende Teile oder sonstige Beanstandungen sind unmittelbar nach der Montage mitzuteilen.
- Festgestellte Mängel oder fehlende Teile werden durch entsprechendes Personal dokumentiert und schnellstmöglich bearbeitet.
- Angemessene Sicherheitseinbehalte bei berechtigten größeren Reklamationen bleiben unberührt.
§ 14 Stornierung, freie Kündigung & Rücktritt
- Bei den angebotenen Waren handelt es sich überwiegend um individuell geplante und gefertigte Produkte, wodurch eine kostenfreie Stornierung nach Auftragserteilung grundsätzlich nicht möglich ist.
- Im Falle einer Stornierung oder sonstigen vom Auftraggeber veranlassten Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Planungs-, Bestell-, Bearbeitungs-, Fertigungs- und Dispositionskosten angemessen zu berechnen.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 15 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder neu zu liefern beziehungsweise neu herzustellen, soweit gesetzlich zulässig.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- fehlende oder fehlerhafte Pflege,
- natürliche Abnutzung,
- Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte.
- Silikonfugen gelten als Wartungsfugen und unterliegen der regelmäßigen Pflege und Kontrolle durch den Nutzer.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelanzeige nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 16 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 17 Verbraucherhinweise & Widerruf
- Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder als Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers im Sinne der §§ 312b, 312c BGB zu qualifizieren ist, gilt Folgendes:
- Da es sich bei den vom Auftragnehmer gelieferten Waren um nach den individuellen Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers angefertigte Waren handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Gesetzlich zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der gesondert angehängten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Diese kann jederzeit unter www.baumann-kuechen.de/datenschutz eingesehen werden.
§ 19 Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bestimmt sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach dem Sitz des Auftragnehmers.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.